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Sind Eurojackpot Gewinne zu versteuern?

Vor allem bei größeren Gewinnen stellt sich vielen Eurojackpot Spielern die Frage, ob die Gewinnsumme versteuert werden muss. Diese Frage lässt sich vor allem für in Deutschland erspielte Gewinne recht einfach mit „Nein“ beantworten. Trotzdem gilt es, verschiedene Aspekte zu beachten, auf die wir im Folgenden näher hinweisen möchten.

Eurojackpot Gewinn muss nicht versteuert werden!

Sobald die Lottoziehung in Deutschland stattgefunden hat, müssen vom Spieler selbst keine Steuern abgeführt werden. Die Lottounternehmen zahlen eine sogenannte Rennwett- und Lotteriesteuer auf die jeweiligen Einsätze an das Finanzamt. Müssten auf Lottogewinne Steuern entrichtet werden, würden verlorene Einsätze als negative Einkünfte gelten. Wird allerdings die Vermögenssteuer wieder eingeführt, so sind auf zum Jahresende hin noch vorhandene finanzielle Vermögen Steuern zu entrichten.

TIPP:

Wissen Sie wie das Spiel Eurojackpot richtig funktioniert?
Nein, dann lesen Sie doch bitte unseren Artikel mit dem Thema: Wie spielt man Eurojackpot.

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Gewinne aus ausländischen Lotterien eventuell steuerpflichtig

Nehmen Spieler an ausländischen Lotterien – wie beispielsweise den in Helsinki ausgespielten Eurojackpot – teil, erheben deutsche Finanzämter keine Rennwett- und Lotteriesteuer. Trotzdem müssen die erzielten Gewinne nicht in Deutschland versteuert werden. Anders kann es hingegen in anderen Staaten aussehen. So behalten beispielsweise die Schweiz und die USA bei Großgewinnen Steuern ein, die direkt vom Gewinn abgezogen und durch die beteiligten Lotterieunternehmen an den Staat bzw. die entsprechende Behörde überwiesen werden. Die im Ausland gezahlte Gewinnsteuer kann nicht auf die deutsche Einkommenssteuer angerechnet werden.

Nehmen Spieler an überstaatlichen Lotterien wie dem Eurojackpot teil, so haben die Steuerregeln des Landes Gültigkeit, wo der Spielschein eingereicht wurde. Hierbei spielt es keine Rolle, ob der Schein in einer Lotto-Annahmestelle oder online eingereicht wurde.

Worauf gilt es, beim Verschenken eines Geldbetrages zu achten?

Wird ein Teil des Lottogewinns verschenkt, so kann bereits ab einem Betrag von 20.000 Euro eine sogenannte Schenkungssteuer anfallen. Die Höhe des Freibetrages hängt unter anderem vom Verwandtschaftsgrad zwischen Geber und Beschenktem ab. Auch bei unverheirateten Paaren wird ab einem Betrag von 20.000 Euro Schenkungssteuer fällig. Voraussetzung ist natürlich, dass es sich wirklich um eine Schenkung handelt.

Wird ein anteiliger Gewinnbetrag an einen Mitspieler überwiesen, handelt es sich selbstverständlich um keine Schenkung. Hier ist es allerdings von Vorteil, wenn sowohl Teilnahme am Lottospiel – beispielsweise anhand von Überweisungen auf ein gemeinsames Konto der Tippgemeinschaft – als auch die Zahlung des Gewinnanteils durch Überweisung nachgewiesen werden kann. Diese Unterlagen müssen dem Finanzamt auf Nachfrage vorgelegt werden. Auch die Vorlage entsprechender Kontoauszüge ist hier sehr hilfreich. Natürlich ist dem Finanzamt bekannt, dass viele Spieleinsätze bar bezahlt werden. Zumindest aber die Zahlung des Gewinnanteils sollte durch Kontoauszüge oder Überweisungsträger nachgewiesen werden. Sehr sinnvoll ist es, bei der Überweisung einen entsprechenden Vermerk anzugeben, damit der Verdacht auf ein Geldgeschenk ausgeräumt wird. Sinnvoll wäre es beispielsweise, auf der Überweisung einen Vermerk wie „anteiliger Gewinn Eurojackpot“, „Gewinnanteil Tippgemeinschaft“, „Lottogewinn“, „Gewinn aus Ziehung vom …“ etc. anzugeben.

Was unterliegt später der Steuerpflicht?

Wurde der Lottogewinn beispielsweise zum Erwerb eines Hauses oder einer Wohnung genutzt, sind daraus erzielte Mieteinnahmen steuerpflichtig. Die Steuerpflicht bezieht sich auch dann nicht auf den Lottogewinn, sondern nur auf die daraus resultierenden Einnahmen.

Erzielter Lottogewinn wird beim Empfang von Sozialleistungen angerechnet

Erspielen Empfänger von Sozialleistungen einen Lottogewinn – beispielsweise im Spiel Eurojackpot -, wird die Gewinnsumme im Monat der Ausschüttung auf die finanziellen Leistungen angerechnet, bei größeren Gewinnbeträgen auch längerfristig. Um beispielsweise Leistungen aus dem Arbeitslosengeld II beziehen zu können, ist eine gewisse Bedürftigkeit Voraussetzung. Diese Bedürftigkeit liegt durch den Lottogewinn zumindest zeitweise nicht mehr oder nur in geringerem Umfang vor, weshalb die Leistungen entweder für einen entsprechenden Zeitraum gekürzt oder zwischenzeitlich ganz eingestellt werden, bis der Gewinn aufgebraucht ist.

Erhält ein Spielteilnehmer Leistungen als Hartz IV-Empfänger, so werden auch kleinere Gewinne, die beispielsweise im zwei- oder dreistelligen Eurobereich liegen, angerechnet. Auch wenn Spielteilnehmer damit argumentieren, in den vorausgegangen Monaten Spieleinsätze geleistet zu haben, erfolgt eine Anrechnung der Gewinne auf die zu gewährenden Leistungen, da hier für den Monat der Gewinnausschüttung das Zuflussprinzip gilt. Viele Jobcenter erkennen nur den Einsatz des jeweiligen Spielscheines als Ausgabe an. Wer es finanziell ermöglichen kann, sollte deshalb auf dem Tippschein eine zwei- oder vierwöchige Spielteilnahme ankreuzen.