Aktion: 10 Lotto Tipps für 1€ bei Lottohelden.de

Muss man einen Lottogewinn versteuern?


Wer im Lotto oder in einer Lotterie einen nennenswerten Gewinn erzielt, stellt sich die Frage, ob er diesen Lottogewinn versteuern muss. Die Antwort fällt für in Deutschland erzielte Lottogewinne eindeutig und für den Glückspilz erfreulich aus. Dennoch sind bei der Weitergabe von Gewinnanteilen an Mitspieler und bei später aus dem gewonnenen Vermögen erzielten Erträgen Besonderheiten zu beachten.

zum Anbieter

Keine Steuern auf Lottogewinne

Der häufig zitierte Satz, dass Lottogewinne steuerfrei seien, trifft der Sache nach zu. Nach streng steuerrechtlichen Kriterien lässt sich der Begriff der Steuerfreiheit allerdings nicht auf Spielgewinne anwenden, diese sind vielmehr nicht steuerbar. Der Unterschied zwischen beiden Begriffen ist für Gewinner unerheblich. Dennoch wird das Finanzamt am Glücksspiel beteiligt, indem der Veranstalter die gezahlten Einsätze nach dem Rennwett- und Lotteriegesetz abführen muss. Diese Regelung ist den Grundsätzen des deutschen Steuerrechts geschuldet.
Wären Lottogewinne steuerpflichtig, müsste das Finanzamt verlorene Spieleinsätze als negative Einkünfte anerkennen.

Bei ausländischen Lotterien gelten die Steuerregeln des Veranstaltungslandes

Bei der Teilnahme an ausländischen Lotterien nimmt das deutsche Finanzamt keine Beträge aus der Rennwett- und Lotteriesteuer ein. Dennoch müssen die erzielten Gewinne in Deutschland nicht versteuert werden. Einige Staaten wie die USA und die Schweiz erheben jedoch Steuern auf Großgewinne, die vor der Geldüberweisung von den Lotteriegesellschaften einbehalten und an die zuständige Finanzbehörde weitergeleitet werden. Die Anrechnung der im Ausland gezahlten Gewinnsteuer auf die deutsche Einkommensteuer ist ausgeschlossen. Bei überstaatlichen Lotterien wie dem Eurojackpot gelten jeweils die Steuerregeln des Landes, in dem der Spieler den Schein abgegeben hat.

Spielen Sie noch über eine regionale Lottoannahmestelle?Günstiger ist es Lotto online zu spielen bei lottohelden.de!HIER GRATIS TIPP einlösen!
(Der Rabatt wird automatisch im Warenkorb abgezogen.)

Beim Verschenken kann Schenkungsteuer anfallen

Beim Verschenken des Lottogewinns kann je nach Verwandtschaftsgrad bereits bei Beträgen ab 20 000 Euro die vom Finanzamt als Schenkungsteuer und von den meisten Bürgern als Schenkungssteuer bezeichnete Steuer anfallen. Der geringe Freibetrag gilt auch für unverheiratet zusammenlebende Paare. Voraussetzung für die Steuerpflicht ist, dass tatsächlich eine Schenkung vorliegt. Die Weitergabe des Gewinnanteils an einen Mitspieler stellt selbstverständlich kein Geschenk dar, sodass keine Schenkungsteuer anfällt. Dem Finanzamt gegenüber ist jedoch auf Nachfrage glaubhaft zu machen, dass der Empfänger sich tatsächlich am Spieleinsatz beteiligt und somit einen – wenn auch nicht einklagbaren – Anspruch auf seinen Gewinnanteil erworben hat. Das ist am leichtesten, wenn das Geld für den Spielanteil auf das Konto des Schriftführers der Spielgemeinschaft überwiesen wird. Dass diese Beträge fast immer bar übergeben werden, ist auch dem Finanzamt bekannt. Zumindest bei der Überweisung des Gewinnanteils sollte der Verwendungszweck eindeutig sein und keinen Verdacht auf ein Geldgeschenk erwecken.

Spätere Erträge sind steuerpflichtig

Sobald der Gewinn zu weiteren Einnahmen aus Zinsen oder Dividenden führt, sind diese im Rahmen der Abgeltungssteuer steuerpflichtig. Wenn der Gewinner eine Wohnung oder ein Haus kauft und dieses vermietet, fallen steuerpflichtige Mieteinnahmen an. In diesen Fällen bezieht sich die Steuerpflicht nicht auf den Gewinn, sondern auf die indirekt aus diesen resultierenden Einnahmen. Sollte die zurzeit ruhende Vermögenssteuer erneut eingeführt werden, müsste auch das aus einem Lottogewinn stammende und am Jahresende vorhandene Vermögen versteuert werden.

Lottogewinn versteuern: Bei Sozialleistungen erfolgt eine Anrechnung

Auch wenn Lottogewinne nicht versteuert werden müssen, führen sie zu einer Verringerung beziehungsweise zur Aufhebung des Anspruchs auf Sozialleistungen. Leistungen wie das Arbeitslosengeld II setzen die Bedürftigkeit des Antragstellers voraus, die nach dem Erhalt eines größeren Lottogewinns nicht mehr gegeben ist. Auf Hartz IV-Leistungen werden sogar kleinere Gewinne angerechnet, sodass vier richtige Gewinnzahlen mit Superzahl schon zu einer Verringerung des Leistungsanspruchs im Monat der Gewinnauszahlung führen. Das Argument, dass der Gewinner zuvor höhere Einsätze bezahlt hat, gilt aufgrund des auf den konkreten Monat bezogenen Zuflussprinzips nicht. In der Regel erkennt das Jobcenter sogar nur den Spieleinsatz für den konkreten Gewinnschein und noch nicht einmal alle Einzahlungen des laufenden Monats als Ausgabe an.