Seit 1991 steht LOTTO Mecklenburg-Vorpommern in der Region für Glück und Orientierung auf das Gemeinwohl. Das Unternehmen mit Firmensitz in Rostock, an dem der Staat beteiligt ist, unterliegt in seinem Handeln den gesetzlichen Vorgaben aus dem Glücksspielstaatsvertrag. Neben dem Angebot an Glückspielen stehen der Schutz der Spieler und der Jugendschutz im Vordergrund. Die rund 60 Mitarbeiter von Lotto Mecklenburg-Vorpommern sorgen regelmäßig für einen reibungslosen Spielablauf.
Lotto Mecklenburg-Vorpommern ist sowohl nach ISO 27001 als auch nach WLA zertifiziert.
Eckpfeiler der Mecklenburger Lottogesellschaft
Glück – Lotterien und Wetten sind eine ausgesprochene Glückssache. Dem natürlichen Spieltrieb des Menschen gibt Lotto MV entsprechenden Raum.
Seriosität – die Teilnahme am Spiel ist transparent, wobei die Teilnahmebedingungen den gesetzlichen Rahmen bilden. Die Ermittlung der Gewinnzahlen erfolgt teilweise öffentlich. Persönliche Daten der Spieler werden nicht an Dritte weitergeleitet.
Verantwortung – aus den Einnahmen der Lottogesellschaft fließt ein großer Teil in die Gesellschaft und in soziale Projekte des Landes.
Lotto Mecklenburg-Vorpommern vertreibt seine Produkte über rund 550 Lotto-Annahmestellen im ganzen Land und zusätzlich auch direkt über das Internet.
Lotto Mecklenburg-Vorpommern bietet seinen Kunden eine vielfältige Spielauswahl an. Sie haben die Möglichkeit, Spiele wie 6aus49 inklusive Spiel 77 und Super 6, Eurojackpot, Glücksspirale, KENO, Bingo und Toto zu spielen sowie an laufenden Sofortlotterien teilzunehmen.
Lotto Mecklenburg-Vorpommern: Bearbeitungsgebühren und Annahmeschluss
Jeder Lottospieler zahlt für seinen Tippschein 0,25 Euro Bearbeitungsgebühr, wenn er ihn in einer Lottoverkaufsstelle abgibt.
Wird der Speilschein online zum Beispiel bei lottohelden.de ausgefüllt und abgegeben liegt die Gebühr bei 0,20 Euro.
Lotto Annahmeschluss in den Lotto-Annahmestellen:
– Ziehung am Mittwoch: 18.00 Uhr
– Ziehung am Samstag: 19.00 Uhr
– Eurojackpot: 18.30 Uhr
Abholung und Auszahlung der Gewinne
Wie in anderen Bundesländern auch üblich, müssen Lottospieler in Mecklenburg-Vorpommern ihren Anspruch auf einen Lottogewinn binnen 13 Wochen bei der Lottogesellschaft geltend machen. Dazu ist die gültige Spielquittung vorzulegen. Wer diese Frist nicht einhält, muss davon ausgehen, dass der Gewinn verfällt. Die Lotto-Annahmestellen im Land zahlen nur Gewinne bis zu einer Höhe von 500 Euro aus. Höhere Gewinne sind über eine schriftliche sogenannte Zentralgewinnanforderung anzumelden. Die entsprechenden Formulare liegen in den Lotto-Annahmestellen aus. Die Gewinnauszahlung erfolgt dann unbar per Überweisung.
Lottospieler, die ihren Spielschein online abgeben, haben es bequemer. Sie können einerseits die Spielquittung nicht verlegen oder verlieren und andererseits müssen sie sich um nichts kümmern, wenn sie gewonnen haben. Die Überweisung eines Lottogewinns erfolgt automatisch auf das vom Spieler vorher angegebene Girokonto. Zudem sind die Bearbeitungsgebühren im Internet niedriger.